Am 29.12.2022 durften wir aus der Zeitung erfahren, dass sich BMW für Straßkirchen als Standort entschieden hat. Von unseren Gemeindevertretern durften wir nichts erfahren, außer dass Grundstücksverhandlungen eine privatrechtliche Angelegenheit sind, die niemanden sonst was angehen. Von der BMW Group erhalten wir auf Nachfrage nur Floskeln und nichts Konkretes. „Keine Sorge! Das Werk wird ganz großartig werden! Es gibt nichts zu befürchten.“ Danke für nichts.
Die direkten Anwohner und damit direkt betroffenen Menschen geht das nichts an. BMW wird informieren, „wenn alles in trockenen Tüchern ist“.
Am Donnerstag, den 23. Februar 2023 wird in der Presse verkündet, dass die Verträge zu den Grundstückskäufen unterzeichnet und notariell beglaubigt sind. Da sind sie, diese trockenen Tücher. Wir dürfen erst nichts wissen, dann ist alles schon entschieden. Genau das hatten wir erwartet. Genau das waren unsere Befürchtungen.
„Keine Sorge! Der behördliche Genehmigungsprozess kommt ja erst noch.“
Keine Sorge! Dessen Ausgang liegt längst fest. Daran bestand nie ein Zweifel. Das Werk soll schnellstmöglich durchgewunken werden. Dem Bürger wird weißgemacht, dass es hier nichts zu befürchten gibt. „Gehen Sie bitte weiter! Es gibt hier nichts zu sehen.“ Der Info-Markt am 3. März 2023 macht das nochmal deutlich. BMW will. Die Landespolitik will, was BMW will. Die Lokalpolitik will, was alle anderen auch wollen, vor allem aber Gewerbesteuereinnahmen. Nur so ein lästige Bürgerinitiative steht im Eck und ist kritisch. „Keine Sorge! Sind ja nur ein paar Spinner.“
§ 30 Gewerbesteuergesetz
Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
Erstreckt sich die Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil auf die Gemeinden zu zerlegen, auf die sich die Betriebsstätte erstreckt, und zwar nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten.
Schon Ende Januar erreichte uns die Information über die seltsame Gewerbesteueraufteilung zwischen den Gemeinden Irlbach und Straßkirchen. 80% der Steuer sollte nach Irlbach gehen, nur 20% an Straßkirchen. Einfach unglaublich. Offenbar wurde verhandelt, denn mit der Zeit wandelte sich das Verhältnis etwas. 60% für Irlbach, 40% für Straßkirchen ist es irgendwann, festgesetzt auf die nächsten 25 Jahre. Immer noch schwer zu glauben.
Straßkirchen stellt 90% der Fläche und wird praktisch 100% der Belastungen zu spüren bekommen, speziell was den Verkehr angeht. Straßkirchen hat 3.400 Einwohner, Irlbach nur 1.200. Die sehr viel kleinere Gemeinde, die nur 10% der Fläche stellt und kaum Belastungen ertragen muss, bekommt den Großteil der Gewerbesteuereinnahmen? Wie kommt das zustande? Wie kann das gerecht sein?
Der Planungszweckverband wird gegründet. In der Satzung wird auf diese (geheime) Regelung zur Aufteilung der Gewerbesteuer verwiesen. Ein Gemeinderat regt im öffentlichen Teil einer Gemeinderatsitzung die Offenlegung dieser Regelung an. Das wird mit Verweis auf das Steuergeheimnis verweigert.
Wir informieren uns. Mehrere Juristen sind sich unabhängig voneinander sicher, dass die prozentuale Aufteilung zwischen zwei Gemeinden nicht der Geheimhaltung bedarf. Lediglich die Daten Dritter, also die konkreten Zahlungen von BMW, wären zu schützen.
Wir fragen bei der Kommunalaufsicht nach. Es kommt lange keine Antwort. Wochen später wird verkündet, man habe das rechtlich erörtert. Die Aufteilung soll geheim bleiben. Eine genaue Begründung bleibt uns versagt, trotz Nachfrage. Es wird eisern geschwiegen. Spricht man Gemeinderäte oder den Bürgermeister auf das Thema an, bekommt man keine Antwort. Noch nicht mal ein Dementi. Keine Antwort ist auch eine.
Ist das demokratisch, wenn wir, die einfachen Bürger, die vor Ort leben wollen oder müssen, nichts erfahren dürfen? Wir werden die Belastungen direkt und unmittelbar tragen müssen. Wir werden vermutlich nichts von dem vielen Geld zu sehen bekommen, das hier erwirtschaftet wird. Wir sind noch nicht einmal einer ordentlichen Erklärung würdig.
Wir erwirken einen Bürgerentscheid. Der Bürger darf und soll jetzt entscheiden. Wissen darf er immer noch nichts. Die öffentlichen Stellen schweigen, was das Zeug hält. Bedenken zu den Aufstellungsbeschlüssen? Vertagt auf nach dem Bürgerentscheid. Raumordnungsverfahren? Schweigen. Umgehungsstraße? Es wird geplant…und geplant…und geplant. Dann wird noch härter und effizienter geplant. Eines Tages soll sie kommen. Eines Tages wird man etwas mehr dazu sagen. Jetzt aber nicht.
Die Entscheidung über die wirtschaftliche Zukunft ganz Bayerns, ja vielleicht sogar ganz Deutschlands, wird uns aufgebürdet. So liest man es jetzt in den Medien. Ständig und von allen Seiten. „Wehe Ihr macht das Kreuzerl an der falschen Stelle! Dann werdet Ihr aber bestraft!“ Keine Sorge! Die Botschaft ist deutlich. Wir entscheiden jetzt über ganz Deutschland. Wissen dürfen wir aber immer noch nichts.
„Das ist doch alles schon ausgemacht. Da kann man nichts mehr machen.“ War eine der ersten Aussagen zu dem Thema, die wir von Mitbürgern bekommen haben, als wir ganz am Anfang nach Antworten gesucht haben.
Das ist nicht unsere Auffassung von Demokratie! Wir machen was! Jetzt dürfen Sie machen, liebe Straßkirchner!
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