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Bürger, Räte und Begehren

Thomas Spötzl • 3. Juli 2023

Drei Kreuze für ein Halleluja

Jetzt ist es amtlich. In der Gemeinderatssitzung Straßkirchen am 29. Juni 2023 wurde verkündet, dass unser Bürgerbegehren zulässig und damit angenommen ist. Der Bürgerentscheid wird am 24. September 2023 stattfinden. Früher geht angeblich nicht und später würde gegen die Vorgaben aus dem Gesetz verstoßen. Dazu später mehr.


Die Gemeinde hat ebenso beschlossen, unserem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen. Das bedeutet, der Gemeinderat stellt eine dem Bürgerbegehren entgegen lautende Frage. Damit sind wir jetzt schon bei zwei Fragen. Weil diese Fragen zum gleichen Thema gestellt sind, muss noch eine Stichfrage zugefügt werden. Diese soll sicherstellen, dass am Ende der Bürgerwille doch noch erkennbar wird.


Wir bekommen jetzt also anstatt einer Ja/Nein-Frage ganze drei Ja/Nein-Fragen, die man in der richtigen Kombination beantworten muss. Die Gemeinde begründet ihr Ratsbegehren damit, dass unsere Frage zu kompliziert sei. Es reicht also nicht, dass die eine Frage angeblich kompliziert ist, es muss auch noch die ganze Wahl kompliziert gemacht werden.


Das Vorgehen der Gemeinde war abzusehen. Es ist ein üblicher Vorgang, dass einem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegengestellt wird. Die Gemeinderäte erhoffen sich durch die Verkomplizierung des Wahlvorgangs dem Bürgerbegehren einige Stimmen abzuringen. Das lief genauso vor einigen Wochen beim Bürgerentscheid in Pfaffenhofen an der Ilm und wird auch im Bürgerentscheid bezüglich von Waldstücken contra Gewerbegebiet bei Passau so sein, welches übrigens auch in der zweiten Septemberhälfte stattfinden wird.


Die Gemeinde hat sich mit der Feststellung der Zulässigkeit ziemlich genau vier Wochen Zeit gelassen. Das absolute Maximum des gesetzlichen Spielraumes. Eigentlich soll die Feststellung zügig erfolgen, in der nächstmöglichen Sitzung des jeweiligen Rates.


Auf Nachfrage eines Gemeinderates, warum das alles so lange gedauert hat, antwortete der Jurist der Gemeinde, Herr Dr. Jürgen Busse, dass die doch sehr komplexe Fragestellung eine entsprechend ausführliche juristische Prüfung erfordert hat. Herr Dr. Busse ist ein Anwalt von Format, der in seiner Karriere schon mehrere Bürgerbegehren zerrissen hat und sicher einen Stundensatz von um die 1000,- Euro verrechnet. Und wir haben ihn scheinbar über mehrere Wochen ausgiebig beschäftigt. Zum Glück wird seine Rechnung wohl von BMW beglichen und nicht von der Gemeinde selbst.


Herr Dr. Busse fand es auch äußerst unfair von uns, dass wir der Zusammenlegung des Bürgerentscheides mit der Landtagswahl am 8. Oktober nicht zugestimmt haben. Zum Glück sind keine Tränen geflossen, was man ob dieser Ungerechtigkeit durchaus hätte erwarten können. Freilich kann man das auch anders sehen und sich freuen, dass in Deutschland auch die Politik und Großkonzerne an Recht, Gesetz und darin vorgegebene Fristen gebunden sind.


Wir beharren auf einem eigenständigen Wahltermin, weil diese Entscheidung deutlich grundlegender und einschneidender ist als eine Landtagswahl, die nur fünf Jahre gilt. Lassen wir zu, dass BMW ein riesiges Industriegebiet mitten in die Felder vor Straßkirchen baut, wird der Charakter dieser Landschaft auf alle Zeiten grundlegend verändert. Mit den Auswirkungen werden unsere Kinder und Enkel leben müssen.


Das rechtfertigt und verdient eine eigene Wahlentscheidung!


Sollte die Entscheidung zugunsten BMW ausfallen, spielt Geld ja keine Rolle mehr. Sollte BMW verhindert werden, wird Straßkirchen auch gut mit seinen Finanzen auskommen, wie schon seit Jahrhunderten. Der Gäuboden war noch nie arm. Straßkirchen ist es auch heute nicht. Wenn dann höchstens durch teure Anwaltsrechnungen.

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