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Das Bürgerbegehren

Thomas Spötzl • 15. Juni 2023

Was begehren die Bürger*innen?

Mittwoch Abend fand im Rathaus Straßkirchen eine Sitzung des Planungsverbandes "Industriegebiet Straßkirchen / Irlbach" statt. Hauptordnungspunkt war das von uns eingereichte Bürgerbegehren. Dessen Fragestellung hat zu teilweise wilden Spekulationen seitens einiger unser politischen Gegner geführt, die schon an Verschwörungstheorien grenzen. Dagegen möchte ich die Fakten stellen und unser Begehren näher erläutern.


Die Fragestellung ist zugegebenermaßen sehr lang und verschachtelt. Das war nicht unsere Absicht, aber leider eine juristische Notwendigkeit. Dabei steht die eigentliche Frage im ersten Satzteil vor dem Komma.

Sind Sie dafür, dass die vom „Planungsverband Straßkirchen - Irlbach" erfassten, aber der Planungshoheit der Gemeinde Straßkirchen unterliegenden Flurstücke wegen ihrer besonderen Nutzungsqualität als Ackerboden der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und nicht für Industrie- oder Gewerbenutzung umgewidmet werden,...

Sind Sie dafür, dass die Flächen, auf denen BMW gerne bauen möchte, der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben? Ja oder Nein. Das ist die Frage.


Der Rest besteht aus einer eigentlich simplen Anweisung, die aber juristisch eindeutig und rechtssicher ausformuliert werden musste. Die Anweisung richtet sich an die Straßkirchener Gemeinderatsmitglieder, die ebenfalls im Planungsverband als Verbandsräte eingesetzt sind.


Die Anweisung lautet, alle notwendigen und rechtlich vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, die Nutzungsänderung der Flächen zu verhindern. Dazu sollen sie bei Abstimmungen im Planungsverband entsprechend ihre Stimme abgeben.


Dieser Weg über eine Anweisung der Gemeinderäte ergibt sich aus der Gründung eines Planungsverbandes. Solche Verbände kann man nicht direkt beaufschlagen, sondern muss die Ratsmitglieder anweisen.


Die Flächen sind die Flurnummern, die dem Planungsverband zum Zwecke der Einrichtung eines Industriegebiets in dessen Satzung unterstellt wurden und sich auf dem Gemeindegebiet von Straßkirchen befinden. Keine anderen.


Hier noch die entsprechenden Sätze:

...und dass deshalb die Gemeinde Straßkirchen alle notwendigen und rechtlich vertretbaren Maßnahmen ergreift, um die im Flächennutzungsplan bislang festgesetzten Nutzungsbestimmungen zu erhalten und die dem Zweckverband übertragene Aufgabenstellung zur Planung eines Industriegebietes zur Errichtung einer Produktionsstätte für die Automobilindustrie zu stoppen und nicht weiter zu verfolgen, und dass zu diesem Zweck der Verbandsvorsitzende des Planungsverbandes und die zu Verbandsräten im Planungsverband berufenen Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Straßkirchen angewiesen werden, in den einberufenen Verbandsversammlungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Straßkirchen und gegen die Aufstellung und Fortführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Industriegebiet (Produktionsstätte Automobilindustrie) im Verbandsgebiet (siehe Anlage 1 und 2 der Verbandssatzung des Planungsverbandes Straßkirchen - Irlbach vom 17. April 2023) zu stimmen?


Wir wollen konkret, dass auf diesen Flächen vor den Toren Straßkirchens kein Industriegebiet oder Gewerbegebiet entsteht. Dazu wollen wir verhindern, dass die Flächen für Industrienutzung freigegeben werden.


Wenn genug Wahlberechtigte mit "Ja" stimmen, bleiben die Flächen Ackerland und BMW kann darauf z.B. Weizen anbauen, aber nicht den Humus abtragen und Industriehallen hochziehen.


Der restliche Text enthält eine Begründung, die in erster Linie dem Bürger als Information dienen soll. Sie enthält keine juristischen Anweisungen oder rechtlich relevante Passagen.



Begründung:

1. Die BMW Group beabsichtigt, auf einer Fläche von bis zu 141 Hektar zwischen der Bundesstraße B 8 und der Staatsstraße 2325 südöstlich von Straßkirchen, eine Produktionsstätte für Automobile zu bauen. Die Gemeinden Straßkirchen und Irlbach haben sich für die Bauleitplanung zu dem Planungsverband Industriegebiet Straßkirchen - Irlbach zusammengeschlossen (Verbandssatzung im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen vom 17. April 2023 veröffentlicht).


2. Durch dieses Industriegebiet würden wertvolle Ackerflächen überbaut, welche mitten im Gäuboden liegen, einer seit Jahrtausenden von Menschen genutzten Kulturlandschaft mit den fruchtbarsten Böden Bayerns. Die nutzbaren Ackerflächen weltweit werden durch Versiegelung, Bodenerosion, Versalzung usw. immer weniger, die Weltbevölkerung aber nimmt zu. Eine Reduktion unserer heimischen Nahrungsmittelproduktionsfähigkeit untergräbt die Ernährungssouveränität unseres Landes und wirkt auf den Weltmarkt in einer Form, dass andere Menschen darunter leiden könnten.


3. Durch diese Industrieansiedelung wird die Infrastruktur Straßkirchens und der gesamten Region stark belastet werden. Im Allgemeinen werden der Straßenverkehr und im Besonderen der Schwerlastverkehr erheblich zunehmen. Es ist zu befürchten, dass in der Folge das bestehende Straßennetz erheblich ausgebaut werden muss. Dadurch werden weitere landwirtschaftliche Flächen versiegelt, die Lebensqualität von noch mehr Menschen wird beeinträchtigt. Außerdem ist zu erwarten, dass im Zuge des Ausbaus des Gewerbegebietes und der Entwicklung der Region weitere Flächen bebaut und versiegelt werden.


4. Die Höhe der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ist ungewiss und nach Meinung der Bürgerinitiative auch nicht hoch genug, um die entstehenden Belastungen auszugleichen. Straßkirchen trägt den Hauptteil der Belastungen, nach Fläche sogar 90 Prozent, erhält aber vermutlich keinen entsprechenden Anteil.


Sollte diese Erklärung nicht ausreichend sein, dann schreiben Sie mir via Kontaktformular oder E-Mail an  info@bi-gaeuboden.de und ich versuche das noch deutlicher zu machen.

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